Mindestlohngesetz
Neues Mindestlohngesetz ab 01.01.2015

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten wird im Bezug auf das neue Mindestlohngesetz immer wichtiger für die Unternehmen und sollte daher genau dokumentiert werden. Auch bei Mitarbeiter in Vertrauensarbeitszeit muss gewährleistet sein, dass diese die 8,50 Euro lt. Mindestlohngesetz in Zukunft erhalten. Selbst bei sehr hohen Löhnen und Gehältern kann davon nicht ausgegangen werden, dass das neue Mindestlohngesetz eingehalten wird. Somit gewinnt die Aufzeichnung der Arbeitszeiten einen immer höheren Stellenwert und auch kleinere Unternehmen werden wohl in Zukunft nicht um eine EDV gestützte Software zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten herrumkommen. Wir haben uns im Bezug auf die bereits vorhandene Abrechnungssoftware der Firma P&I (Loga) für das Modul HCM (Zeitwirtschaft) entschieden. Dieses Programm wird von den Eingaben in Loga gefüttert. Wenn z.B. eine Abwesenheit in Loga direkt unter Fehlzeiten eingegeben wird erscheint diese dann auch automatisch im HCM System. Zudem hat das HCM System den Vorteil, dass nach entsprechender Einrichtung, die Mitarbeiter ihre Anträge selbst stellen, zurückziehen und überprüfen können. Einige Dokumentationen über Einstellungen, Prozesse und Infos zu diesem System werde ich hier aufzeigen und zur Verfügung stellen. Bei Fragen oder Anregungen könnten Sie die Kommentarfunktion oder das Diskussionsforum benutzen.
Neues Mindestlohngesetz
10. Oktober 2014
Neues Mindestlohngesetz ab 01.01.2015

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten wird im Bezug auf das neue Mindestlohngesetz immer wichtiger für die Unternehmen und sollte daher genau dokumentiert werden. Auch bei Mitarbeiter in Vertrauensarbeitszeit muss gewährleistet sein, dass diese die 8,50 Euro lt. Mindestlohngesetz in Zukunft erhalten. Selbst bei sehr hohen Löhnen und Gehältern kann davon nicht ausgegangen werden, dass das neue Mindestlohngesetz eingehalten wird. Somit gewinnt die Aufzeichnung der Arbeitszeiten einen immer höheren Stellenwert und auch kleinere Unternehmen werden wohl in Zukunft nicht um eine EDV gestützte Software zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten herrumkommen. Wir haben uns im Bezug auf die bereits vorhandene Abrechnungssoftware der Firma P&I (Loga) für das Modul HCM (Zeitwirtschaft) entschieden. Dieses Programm wird von den Eingaben in Loga gefüttert. Wenn z.B. eine Abwesenheit in Loga direkt unter Fehlzeiten eingegeben wird erscheint diese dann auch automatisch im HCM System. Zudem hat das HCM System den Vorteil, dass nach entsprechender Einrichtung, die Mitarbeiter ihre Anträge selbst stellen, zurückziehen und überprüfen können. Einige Dokumentationen über Einstellungen, Prozesse und Infos zu diesem System werde ich hier aufzeigen und zur Verfügung stellen. Bei Fragen oder Anregungen könnten Sie die Kommentarfunktion oder das Diskussionsforum benutzen.
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/der-neue-mindestlohn-ein-haftungsrisiko-fuer-auftraggeber_76_264056.html
Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Unternehmen auch tatsächlich alle auf den Mindestlohnt eingehen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich viele trotz der Gesetzgebung quer stellen und alles erdenkliche tun, um den Mindestlohn nicht bezahlen zu müssen.