Checkliste für die Einstellung

Heute möchte ich eine kurze Checkliste für die Einstellung neuer Mitarbeiter/-innen aufzeigen. Diese enthält die wichtigsten Einstellungsunterlagen, die vom neuen Mitarbeiter vorliegen müssen

 Checkliste für die Einstellung eines/r neuen Mitarbeiters/-in

 

  • Bewerbungsunterlagen vollständig
  • Kopie des Sozialversicherungsausweises
  • Bankverbindung (IBAN, BIC)
  • Steuerdaten: neu nur noch Gemeinde bzw. Steueridentidentifikationsnummer    (Eine Steuerkarte wird seit dem Jahr 2014 nicht mehr benötigt
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Mehrfachbeschäftigung prüfen
  • evtl. Führungszeugnis o.ä.
  • Bei ausländischen Arbeitnehmern Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (nicht EU) prüfen
  • Bei Aushilfen und  Praktikanten!
  • Prüfung über SV Checkliste: kurzfristige Beschäftigung (Beschäftigungsgesamtdauer im laufenden Kalenderjahr unter 50 Tage?), bei geringfügig Beschäftigten Formular SV-Befreiung anfordern.
  • Überprüfung des Alters: Unter 18 Jahren besondere Regelungen nach JuSchG. länger Pause in HCM. Info an Manager zur Überwachung und an Mitarbeiter zur Info: Max. Arbeitszeit: 40 Std./ Wo. und 8 Std./Tag. – 1 Std. Pause – Zwischen Ende Und Beginn der Tätigkeit 12 Stunden Pause. siehe Jugendschutzgesetz  10
  • evtl. Prüfung Arbeitslosigkeit. Hier kann bei längerer Arbeitslosigkeit ggf. ein Eingliederungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden
  • Unterschriebener Vertrag muss spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn vorliegen

Außerdem zu beachten bei der Einstellung

Befristungsgesetz:

Vor der Einstellung müssen natürlich auch noch die gesetzlichen Vorgaben geprüft werden. Bei Befristungen sind die Befristungsgründe aus dem Teilzeitbefristungsgesetz anzuwenden. Die am häufigsten Verwendeten Befristungsformen sind wohl die Ersteinstellung (§14 Abs. 2 TzBfG), Befristung zur Vertretung während Elternzeit oder für Saisonarbeitskräfte) oder während der Berufsausbildung.

Zudem kann man nach neuer Rechtsprechung mittlerweile nach 3 Jahren Austritt aus dem Unternehmen wieder aufgrund von Ersteinstellung §14 Abs. 2 befristen.

Jugendarbeitsschutzgesetz:

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier sind die Ruhepausen, insbesondere die Pausendauer sowie auch die Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen o.ä. enthalten.

Kurzfristige und Geringfügige Beschäftigung sowie Studenten

Bei kurzfristigen (bis 50 Tage im Jahr) und geringfügigen Aushilfen (bis 450 Euro pro Monat) gibt es außerdem noch einige Regelungen in denen ich in einem extra Beitrag eingehen werde.

Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall können die erforderlichen Angaben natürlich abweichen.

Die Angaben sind natürlich wie immer ohne Gewähr!

 

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