Arbeitszeugnis

Eine gutes Arbeitszeugnis ist heute eines der wichtigsten Einstellungkriterien bei der Auswahl eines neuen Mitarbeiters. Umso wichtiger ist dem Arbeitnehmer, dass die ausgestellte Bewertung möglichst gut für ihn ausfällt. So kommt es hier immer häufiger sogar zu Arbeitsgerichtsprozessen. Daher möchte ich anbei einige Muster, Tipps und rechtliche Hinweis zur Erstellung eines Zeugnisses an die Hand geben  (die folgenden Angaben sind wie immer ohne Gewähr).

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, wenn hierfür ein berechtigter Anlass besteht. Z.B. Ablauf der Probezeit, Wechsel des Vorgesetzten, Versetzung, Betriebsübergang usw.

 

Rechtliches:

Anbei die wichtigsten Gesetzesregelungen, die bei der Ausstellung  zu beachten sind:

§ 109 Gewerbeordnung

§ 109

 

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen

 

Zusätzlich zu der gesetztlichen Regelung können natürlich Änderungen bzw. Ergänzungen hierzu in den einzelnen Tarifverträgen enthalten sein. Das Recht auf Zeugnisausstellung sowie Berichtigung  verjährt allerdings nach 3 Jahren (&195 BGB).

Inhalt:

Einfaches Arbeitszeugnis

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Ein-und Austrittsdatum
  • Beruf (Beschreibung der Tätigkeit im Unternehmen)
  • Akademischer Grad
  • Beschreibung der Tätigkeit (Art und Dauer)
  • Unterschrift

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Zusätzlich zu den bereits angegebenen erforderlichen Angaben beim einfachen ist beim qualifizierten Zeugnis noch eine Angabe zum Leistungsverhalten zu machen. Hier muss dem Grundsatz der Wahrheit entsprochen werden. Zusätzlich ist die Beurteilung wohlwollend duchzuführen.

Anbei noch ein Mustervorschlag zur Erstellung eines Arbeitszeugnis für eine Aushilfe: Zeugnisvorlage Aushilfe

Hier findet mann eine große Auswahl an Büchern zum Thema Arbeitszeugnis:

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